Viele Bereiche des öffentlichen Lebens in Baden-Württemberg stehen von diesem Montag an nur noch Menschen offen, die entweder von einer Corona-Infektion genesen, gegen das Virus geimpft oder aktuell negativ getestet sind. Das geht aus der neuen Corona-Verordnung hervor, die das Staatsministerium in der Nacht zum Sonntag in Stuttgart veröffentlichte.
Damit ist klar: Für vollständig geimpfte und genesene Menschen werden die Corona-Beschränkungen im Südwesten inzidenzunabhängig weitgehend aufgehoben, die Maskenpflicht bleibt allerdings vielerorts bestehen. Hier lesen Sie mehr dazu.