Im für die
Corona-Bekämpfung federführenden
Sozialministerium von Baden-Württemberg gibt es ernsthafte Überlegungen, den
Inzidenzwert ab Mitte September
nicht mehr als Richtwert für Beschränkungen des Alltagslebens zu verwenden. „Meine Position ist, dass wir einen Paradigmenwechsel brauchen, wenn
vom 15. September an alle im Land ein Impfangebot erhalten haben werden“, sagte
Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) unserer Zeitung.
Von diesem Zeitpunkt an könne das Land gegenüber den Doppeltgeimpften mit Hinweis auf die Infektionslage keine
Beschränkungen von bürgerlichen Freiheitsrechten mehr aussprechen. Im Umkehrschluss müssten sich
Ungeimpfte auf Beschränkungen – etwa die Verpflichtung zum Schnelltest bei Restaurantbesuchen, Kultur- oder Sportveranstaltungen – einstellen.
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Patrick Kuolt