Die wichtigsten Neuerungen: Im privaten Bereich sind wieder Treffen mit bis zu 25 Personen möglich, wobei Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt werden. Private Veranstaltungen sind mit bis zu 300 Personen möglich; im Freien ohne die sogenannte 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet). Auch die Gastronomie kann aufatmen, denn ihr Betrieb ist nicht mehr an die Einhaltung besonderer Regelungen gekoppelt und ohne Beschränkung der Personenzahl zulässig.
In der förmlichen Feststellung des Gesundheitsamts Esslingen heißt es weiter: Öffentliche Veranstaltungen wie Konzerte, Theater oder Stadtfeste sind mit verschiedenen Voraussetzungen mit gestaffelter Personenzahl möglich. In Kultur- und Freizeiteinrichtungen entfällt die Beschränkung der Personenzahl. Es müssen aber immer Hygienekonzepte vorliegen und die Kontaktpersonennachverfolgung im Falle eines Infektionsfalles gewährleistet werden.
Möglich wird dies, weil der Landkreis Esslingen seit fünf Tagen in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter zehn aufweist. Grundlage ist die überarbeitete Corona-Verordnung der Landesregierung, die dem derzeit deutlich entspannteren Infektionsgeschehen angepasst wurde. Hier geht es um die vier neu definierten Inzidenzstufen, die an diesem Montag, 28. Juni, in Kraft treten und wieder mehr Alltag in den verschiedenen Lebensbereichen ermöglichen. In der Verordnung ist eine Bremse eingezogen, falls die Infektionszahlen wieder ansteigen.