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Abrechnungsbetrug bei Corona-Schnelltestzentren

16:05
31.05.2021
Cafés oder Friseure bieten sie an, vor Baumärkten oder Drogerien sprießen Stellen für kostenlose Corona-Schnelltests wie Pilze aus dem Boden. Doch Medienberichten zufolge sollen etliche Anbieter mit falschen Abrechnungen zu Unrecht Geld kassiert haben. Fehlt es an Kontrolle? Mehr zum Thema!

Simone Lohner

Ab Freitag weitere Öffnungen möglich

15:32
31.05.2021
Seit vergangenem Samstag liegt der Kreis Esslingen bei den Corona-Neuinfektionen unter der Grenze von 50 pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen. Bleibt dies fünf Tage so, können weitere Lockerungen in Kraft treten. Das bestätigte am Montag die Sprecherin des Landratsamtes, Sarah Panten.
Wie Panten erklärt, gelten beim aktuellen Infektionsgeschehen nicht mehr nur die Werktage. Der morgige Mittwoch wäre also der fünfte Tag mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 50. Damit weitere Öffnungsschritte gegangen werden können, muss das Landratsamt an diesem Donnerstag amtlich feststellen, dass die Grenze nicht wieder überschritten wurde.

„Am darauffolgenden Tag, also am Freitag, 4. Juni, treten dann zusätzlich zu den jetzt bestehenden Lockerungen des ,Öffnungsschrittes 1’ weitere Lockerungen in Kraft“, so Panten.

Konkret sind dann Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit zehn Person aus bis zu drei Haushalten erlaubt. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche von weniger als zehn Quadratmetern dürfen maximal einen Kunden in ihren Laden lassen. In Geschäften mit bis zu 800 Quadratmetern ist ebenfalls ein Kunde pro zehn Quadratmeter erlaubt. Größere Läden – außer Lebensmittelläden – dürfen einen Kunden pro 20 Quadratmeter einlassen.

Das Land weist darauf hin, dass auch vor den Geschäften und auf den Parkplätzen die Maskenpflicht gilt. Die Testpflicht, die derzeit noch gilt, entfällt dann. Dafür ist vorgesehen, dass die Läden den Zutritt steuern und darauf verzichten, besondere Verkaufsaktionen auszurufen. So sollen Schlangen vermieden werden. Archive, Büchereien und Bibliotheken können ab Freitag voraussichtlich ohne Auflagen öffnen. Gleiches gilt für Zoos, botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen. All diese Lockerungen werden zurückgenommen, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 50 liegt.

Auf den Öffnungsschritt 2, wie er von der Landesregierung definiert wird, müssen die Bewohner des Kreises noch etwas warten. Er tritt frühestens 14 Tage nach dem ersten Öffnungsschritt in Kraft, sofern die Sieben-Tage-Inzidenz weiter weniger als 100 beträgt.

Besondere Vorbereitungen für die Öffnungen müsse man vonseiten des Landratsamtes nicht treffen. „Unsere Rolle beschränkt sich nach dem Öffnungskonzept des Landes im Wesent­lichen darauf, die Unterschreitung des jeweils maßgeblichen Wertes beziehungsweise die Entwicklung der Inzidenzzahlen amtlich zu festzustellen“, sagt Panten. Vereinzelt hätten sich Bürger mit Fragen an die Kreisverwaltung gewendet.

Mithilfe einer Illustration habe man aber schnell helfen können. Auch bei der Corona-Bürger-Hotline würden entsprechende Anfragen beantwortet. „Weitere Stellen innerhalb des Landratsamtes – wie etwa die Wirtschaftsförderung – kümmern sich gleichfalls souverän um etwaige Anfragen“, sagt die Sprecherin.

Simone Lohner