Letztes Update:
20210124142453

Wernau erlässt Kindergartenbeiträge für Monat April

11:04
09.04.2020
Da seit dem 17. März Kindertagesstätten und Schulen geschlossen sind, findet bis auf die Notbetreuung keine Betreuung mehr statt. Um die Eltern in Corona-Zeiten finanziell zu entlasten, verzichtet die Stadt Wernau auf den vollen Monatsbeitrag für April, insgesamt rund 100.000 Euro. Die Landesregierung hat angekündigt, davon 77.000 Euro zu erstatten. Die restlichen Kosten werden über den städtischen Haushalt finanziert.

Auch die evangelische Kirchengemeinde habt den Einzug der Elternbeiträge für April 2020 gestoppt, die katholische Kirche und die Kinderzentren Kunterbunt konnten die Abbuchungsläufe für den April nicht mehr stoppen. Wie die Rückerstattung in diesen Fällen erfolgt, entscheidet der jeweilige Träger der Einrichtung.

Jakob de Santis

Vier Corona-Fälle im Seniorenzentrum Baltmannsweiler

11:04
09.04.2020
Im Seniorenzentrum Baltmannsweiler gibt es die ersten bestätigten Corona-Infektionsfälle. Dabei handelt es sich um vier Bewohner der Einrichtung. Mitarbeitende sind nicht betroffen. Die Bewohner des Hauses bleiben nun auf Weisung des Gesundheitsamtes bis Ende kommender Woche in ihren Zimmern isoliert und werden dort unter erhöhten Hygienevorschriften vom Personal des Hauses versorgt. Mehr dazu lesen Sie hier.

Jakob de Santis

Erleichterungen für den Bezug von Kinderzuschlag

09:41
09.04.2020
Alleinerziehende und Familien mit wenig Einkommen geraten durch die Coronakrise zusätzlich in finanzielle Notlagen. Um die Folgen von Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder verringerter Einnahmen bei Selbständigkeit zu mildern, hat die Arbeitsagentur nun folgende Erleichterungen ab dem 1. April bis zum 30. September beschlossen:

Neuanträge ab 1. April 2020: Eltern müssen nur noch ihr Familieneinkommen des letzten Monats vor Antragstellung und somit nicht mehr das der letzten sechs Monate nachweisen.  Vermögen wird nur noch in Ausnahmefällen berücksichtigt.

Bereits laufende Anträge: Bewilligungen, die zwischen dem 1. April und dem 30. September enden, werden automatisch ohne erneute Einkommensprüfung um sechs Monate verlängert, wenn der Höchstsatz von 185 Euro pro Kind gezahlt wird. Ein neuer Antrag muss nicht gestellt werden.

Überprüfungsanträge: Eltern, die von Einkommenseinbußen betroffen sind und bereits Kinderzuschlag erhalten oder vor dem 1. April beantragt haben, können im April oder Mai einen einmaligen Antrag auf Überprüfung stellen. Dann wird der Kinderzuschlag mit dem aktuellen Einkommen neu berechnet.

Anspruch berechnen und Antrag online stellen: Es gilt zu beachten, dass auch mit der Gesetzesänderung eine Einkommensprüfung stattfindet und somit entgegen anders lautender Aussagen in den sozialen Medien nicht jede Familie ohne weitere Prüfung Kinderzuschlag erhält. Die Arbeitsagentur empfiehlt deshalb dringend, vor der Antragstellung immer zuerst die Voraussetzungen mit dem „KiZ-Lotsen“ unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse zu prüfen.
Anschließend kann man den Antrag auf Kinderzuschlag unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz kostenlos und datensicher online stellen.

Jakob de Santis