Frühling, schönes Wetter, Freibadsaison. Letztere wird für die Badbetreiber in Baden-Württemberg auch im zweiten Pandemie-Jahr zur Hängepartie. In Wernau fällt der für Pfingstsamstag, 22. Mai geplante Saisonstart ins Wasser – weil aktuelle Corona-Regeln des Landes fehlen. Aber auch die Sanierungsarbeiten im Wernauer Bad verzögern sich.
Dem „Wir sind bereit“ folgt ein dickes „Aber“. „Wir wollten am 22. Mai unser Freibad öffnen. Die Vorbereitungen dafür laufen auf Hochtouren“, sagt Michael Bauer, kaufmännischer Leiter der Wernauer Bäder. „Wir dürfen aber nicht öffnen“, folgt prompt.
Die aktuelle Corona-Verordnung von Baden-Württemberg, einschließlich der Bundes-Notbremse, lässt eine derzeitige Öffnung von Freibädern nicht zu. Das gilt für alle Inzidenzwerte. Kurzum: Ausnahmen bei entsprechenden Werten sieht die aktuelle Verordnung nicht vor.
Erschwerend kommt laut Bauer hinzu, dass die Landesverordnung für Schwimmbäder und Saunen Anfang 2021 ihre Gültigkeit verlor. Besagte Verordnung war die Grundlage dafür, dass im Corona-Sommer 2020 die Freibäder im Land unter bestimmten Voraussetzungen einige Monate öffnen durften. Um die gebotenen Abstände zu wahren, durften die Freibäder 2020 nur mit begrenztem Besucherkontingent ausgelastet werden.
Anfang Mai 2021 hat das Sozialministerium nun ein Öffnungsszenario für die Bäder bei Inzidenzwerten von stabil unter 100 in Aussicht gestellt, was jedoch noch in eine Verordnung gegossen werden muss.
„Mit unserem Hygienekonzept sind wir vergangenen Sommer gut gefahren. Das ließe sich alles bewerkstelligen“, sagt Bauer. Das Online-Ticketing habe sich bewährt und werde auch in der Freibad-Sommer 2021 beibehalten werden. Es gelten aber die regulären Eintrittspreise. Verzichtet wird auf den Verkauf von Jahreskarten.