Die Bundesregierung hat sich auf eine
Änderung des Infektionsschutzgesetzes verständigt, mit der eine
bundesweit verbindliche „Notbremse“ ab einer bestimmten Infektionsrate eingeführt wird. Dies geht aus einem Reuters am Dienstag vorliegenden
Entwurf des Bundesgesundheits- und des Innenministeriums hervor, der am Vormittag vom Kabinett beschlossen werden soll. Ab einer
Infektionsrate von 100 Fällen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche müssen Landkreise oder kreisfreie Städte demnach unter anderem eine
nächtliche Ausgangssperre von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr am nächsten Morgen verhängen.
Ab einer Inzidenz von
200 Fällen müssen Schulen ihren Präsenzunterricht einstellen. Mehr dazu...
Julia Hawener