Die
baden-württembergische Landesregierung will bei bestimmten vom Verwaltungsgerichtshof kassierten
Corona-Beschränkungen für den Einzelhandel rasch nachbessern. Das teilte das Staatsministerium am Donnerstag in Stuttgart auf Anfrage mit. Man
werde in der
Corona-Verordnung den Buchhandel aus der
Liste der Grundversorger streichen. Die Änderung werde bis
spätestens Montag in Kraft treten. An diesem Tag endet eine von den Mannheimer Richtern gesetzte Frist, bis zu der die Politik die Passage angepasst haben muss. Andernfalls würde sie komplett außer Vollzug gesetzt, was bedeutende Auswirkungen hätte.
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Julia Hawener