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Land will Corona-Verordnung nach Gerichtsbeschluss nachbessern

15:48
25.03.2021
Die baden-württembergische Landesregierung will bei bestimmten vom Verwaltungsgerichtshof kassierten Corona-Beschränkungen für den Einzelhandel rasch nachbessern. Das teilte das Staatsministerium am Donnerstag in Stuttgart auf Anfrage mit. Man werde in der Corona-Verordnung den Buchhandel aus der Liste der Grundversorger streichen. Die Änderung werde bis spätestens Montag in Kraft treten. An diesem Tag endet eine von den Mannheimer Richtern gesetzte Frist, bis zu der die Politik die Passage angepasst haben muss. Andernfalls würde sie komplett außer Vollzug gesetzt, was bedeutende Auswirkungen hätte. Mehr zum Thema...

Julia Hawener