Der
baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat bestimmte
Corona-Beschränkungen für weite Teile des Einzelhandels kassiert, der Politik aber
einige Tage Zeit für Korrekturen gegeben. Konkret geht es um einen Passus in der Corona-Verordnung des Landes, der Regelungen für den
„normalen“ Einzelhandel abseits von Grundversorgern wie Supermärkten, Apotheken oder Tankstellen aufstellt, wie das Gericht am Mittwoch in Mannheim mitteilte.
Für den sonstigen Einzelhandel gelten strengere Regeln als für die Grundversorger: So müssen Betriebe und Geschäfte aus den meisten Einzelhandelsbereichen etwa bei
regional hohen Infektionszahlen schließen oder dürfen maximal Einkäufe nach Terminvereinbarungen anbieten. Zudem gibt es strengere Vorschriften für die zulässige Kundenzahl pro Quadratmeter.
Die Richter kippten diese strengeren Vorgaben nun und begründeten dies mit einem
Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da die Corona-Verordnung auch dem
Buchhandel eine unbegrenzte Öffnung ohne die Beschränkungen, denen der sonstige Einzelhandel unterliege, erlaube.
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Julia Hawener