Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen bitten die Bürger dringend, "alle
Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden".
Sofern keine abweichenden Regelungen beschlossen wurden, gelten die
bisherigen Vorgaben weiter. Neuerungen sollen die Länder bis zum 29. März in ihre Verordnungen übernehmen, sie
gelten bis vorerst zum 18. April.In der Zeit vom
1. April (Gründonnerstag) bis zum 5. April (Ostermontag) gilt ein
Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum. Geöffnete Außengastronomie wird geschlossen.
Geschäfte müssen ebenfalls
geschlossen bleiben, nur der "
Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne" darf am
Karsamstag (3. April) öffnen. Religionsgemeinschaften werden gebeten, in dieser Zeit nur virtuelle Gottesdienste durchzuführen. Impf- und Testzentren bleiben geöffnet.
Eventuelle Öffnungsschritte nach dem am 3. März vereinbarten Fahrplan sollen
frühestens am 6. April greifen. Alles zu den neuen Corona-Maßnahmen lesen Sie hier.
Julia Hawener