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20210323102850

Diese Corona-Regeln gelten in Ihrem Kreis

10:26
23.03.2021
Bund und Länder haben neue Corona-Regeln beschlossen. In Baden-Württemberg ist die Zahl der bestätigten Neuinfektionen in den Stadt- und Landkreisen maßgeblich. Wir zeigen, was aktuell wo gilt.

Julia Hawener

Ostern in der Pandemie: Die neuen Corona-Regeln

05:14
23.03.2021
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen bitten die Bürger dringend, "alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden".

Sofern keine abweichenden Regelungen beschlossen wurden, gelten die bisherigen Vorgaben weiter. Neuerungen sollen die Länder bis zum 29. März in ihre Verordnungen übernehmen, sie gelten bis vorerst zum 18. April.

In der Zeit vom 1. April (Gründonnerstag) bis zum 5. April (Ostermontag) gilt ein Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum. Geöffnete Außengastronomie wird geschlossen. Geschäfte müssen ebenfalls geschlossen bleiben, nur der "Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne" darf am Karsamstag (3. April) öffnen. Religionsgemeinschaften werden gebeten, in dieser Zeit nur virtuelle Gottesdienste durchzuführen. Impf- und Testzentren bleiben geöffnet. Eventuelle Öffnungsschritte nach dem am 3. März vereinbarten Fahrplan sollen frühestens am 6. April greifen. Alles zu den neuen Corona-Maßnahmen lesen Sie hier.

Julia Hawener