Seit dem
8. März gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Wo man
nachts nicht raus darf, wird anhand der 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis entschieden.
Die
Voraussetzung für entsprechende Einschränkungen: drei Tage in Folge gibt es in einem Kreis
mehr als 100 bestätigte Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner (Inzidenzwert). Der Grenzwert wurde mit der neuen Coronaverordnung von bisher
50 auf jetzt 100 angehoben.
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Patrick Kuolt