Diese Beschränkung tritt erst dann wieder außer Kraft, wenn das Gesundheitsamt eine Sieben-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je
100.000 Einwohner an fünf Tagen in Folge feststellt.
Folgende Beschränkungen treten ab morgen in Kraft:
- Erweiterte Kontaktbeschränkungen: Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einer Person eines anderen Haushalts treffen. Kinder unter 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
- Schließung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärte sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr.
- Schließung von Sportanlagen für den Amateur- und individuellen Freizeitsport: Individualsport ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörende Person erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Umkleiden, Aufenthaltsräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen wie sanitäre Anlagen dürfen nicht genutzt werden.
- Der Einzelhandel darf keine Öffnung nach vorheriger Terminvergabe (Click& Meet), sondern lediglich Abholangebote und Lieferdienste einschließlich solcher des Online-Handels anbieten. Von diesen Einschränkungen sind der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke, Buchhandel und Gärtnereien ausgenommen.
- Schließung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen): Ausnahmen gelten für medizinisch notwendige Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege. Auch der Friseurbetrieb geht weiter.