Das
neue Corona-Regelwerk von Bund und Ländern beinhaltet insgesamt
fünf Öffnungsschritte, für die jeweils die
Zahl der bestätigten Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und Woche (7-Tage-Inzidenz) maßgeblich ist. In Baden-Württemberg entscheidet die
Inzidenz in jedem Stadt- beziehungsweise Landkreis darüber, was wo gilt.
Allerdings kann das
örtliche Gesundheitsamt auch bei einer Inzidenz über 50 feststellen, dass die
Ansteckungen auf einzelne Ausbrüche zurückgehen und trotzdem den dritten Öffnungsschritt gehen. Auch
für Ausgangssperren gelten jetzt
neue Grenzwerte.
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Patrick Kuolt