Die
Regelungen zum Homeoffice gelten weiter bis Ende April. Das Bundeskabinett verlängerte am Mittwoch in Berlin die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die Arbeitgeber
verpflichtet, den Beschäftigten Homeoffice anzubieten, sofern nicht zwingende betriebliche Gründe dem entgegenstehen.
Die Verordnung verlangt vom Arbeitgeber auch die
Bereitstellung von Schutzmasken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht von zu Hause aus arbeiten. Außerdem sollen Arbeitgeber und Beschäftigte Schutzvorschriften einhalten, etwa die
Reduzierung der in einem Raum arbeitenden Personen oder die Einteilung der Belegschaften in
feste, möglichst kleine Arbeitsgruppen.
Mehr dazu...
Jakob de Santis