Die landesweiten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sind vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben worden. Ob man nachts nicht raus darf, ist nun Sache der Stadt- und Landkreise. Sie entscheiden über coronabedingte Ausgangssperren.
Eine Voraussetzung für entsprechende Einschränkungen: mindestens sieben Tage in Folge gibt es in einem Kreis mehr als 50 bestätigte Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner (Inzidenzwert). Wenn das so ist, kommen Ausgangssperren in Betracht – aber eben nicht zwingend.
Letztlich müssen sich aus Sicht des Kreises auch zwingend nötig sein und das Infektionsgeschehen muss „diffus“ sein, also nicht auf einzelne isolierte Ausbrüche zurückgehen. Das lässt den Landkreisen beziehungsweise den örtlichen Gesundheitsämtern eine gewisse Entscheidungsfreiheit. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema.