Letztes Update:
20210124142453

Kretschmann im Livestream zur aktuellen Lage

10:43
31.03.2020
Seit gut einer Woche gilt in Deutschland ein Kontaktverbot, um die Ausbreitung des Coronavirus so gut wie möglich einzudämmen. In Baden-Württemberg bedeutet das konkret: Draußen darf man sich nur noch alleine oder höchstens zu zweit aufhalten. Eine Ausnahme gilt für Angehörige eines gemeinsamen Haushalts. Sie dürfen auch zusammen raus, wenn sie mehr als zwei Personen sind. Darüber hinaus gibt es weitere einschneidende Veränderungen im Alltag. Zum Beispiel sind bis auf Supermärkte und Drogerien fast alle Läden geschlossen, Gottesdienste dürfen nicht stattfinden.

Seit 12 Uhr berichten Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), Innenminister Thomas Strobl (CDU) und Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) über die aktuelle Lage bezüglich des Coronavirus im Südwesten.

Patrick Kuolt

Kirchgänger zieht vor Verwaltungsgerichtshof

09:18
31.03.2020
Ein Mitglied der evangelischen Kirche in Württemberg will nicht hinnehmen, dass wegen der Coronavirus-Pandemie Veranstaltungen in Kirchen untersagt wurden, und zieht deswegen vor Gericht. Sein Eilantrag sei am 21. März eingegangen, teilte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am Dienstag mit. Der Kläger berufe sich auf die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit.

In einem zweiten Fall wehrt sich ein Fitnessstudio mit einem Eilantrag gegen die Schließung. Das Unternehmen halte das Infektionsschutzgesetz nicht für eine ausreichende Rechtsgrundlage für Betriebsstilllegungen. Das Recht auf Berufsausübungsfreiheit sei verletzt. Der Verwaltungsgerichtshof will in der ersten Aprilhälfte entscheiden.

Patrick Kuolt