Die baden-württembergische Landesregierung hat die Regeln für die Öffnung von Gartenmärkten und Friseuren festgelegt. Die geänderte Corona-Verordnung wurde in der Nacht auf Samstag veröffentlicht, wie ein Sprecher der Regierung mitteilte. Ab diesem Montag dürfen Friseure, Blumenläden aber zum Teil auch Baumärkte im Südwesten wieder Kunden empfangen.
Für den Friseurbesuch ist eine Anmeldung vorgeschrieben und es darf dort keine Bartrasuren geben, da diese nur ohne das Tragen einer medizinischen Maske möglich seien, wie es in der Verordnung heißt. Erlaubt seien Haare waschen, schneiden, färben und föhnen. Den ganzen Artikel lesen sie hier.