Es scheint ein Kuriosum zu sein: An den weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg
dürfen Lehrer und Schüler gemäß der Corona-Verordnung weiterhin auch Alltagsmasken tragen, während beim Einkaufen, im öffentlichen Nahverkehr, in Arbeits- und Betriebsstätten sowie in Arztpraxen als strengere Vorgabe längst medizinische Masken Pflicht sind. Ein Sprecher des Kultusministeriums erklärte hierzu: „Die Lehrkräfte können selbstverständlich auch medizinische Masken tragen, wenn sie das möchten.“ Hierzu habe das Land „Lehrkräften aller Schularten, auch der Grundschulen, Millionen von OP- und KN95-Masken in mehreren Versandaktionen zur Verfügung gestellt. Auch der weitere Bedarf sei bereits fest eingeplant, so der Sprecher.
Auch die
Stadt Stuttgart, die in ihrer Allgemeinverfügung weiter geht und
auch Grundschullehrern eine Maskenpflicht auferlegt hat, verlangt dabei nur das Tragen von „nichtmedizinischen Alltagsmasken oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckungen“. Die Stuttgarter Grundschullehrer mussten im Gegensatz zu ihren Kollegen aus weiterführenden Schulen für die Bereitstellung von Masken kämpfen.
Jakob de Santis