Fahrschulen müssen in Corona-Zeiten anders behandelt werden als Fitness- oder Tattoostudios. Das geht aus einem am Mittwoch in Mannheim veröffentlichten
Beschluss des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof hervor, der damit dem Eilantrag einer Fahrschule aus dem Bodenseekreis stattgegeben hat. Sollten Fahrschulen in
Kreisen mit niedriger Inzidenz den Betrieb wieder aufnehmen, sei nicht damit zu rechnen, dass dieses Angebot zu verstärkter Nachfrage aus anderen Kreisen führen werde.
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Dominic Berner