Der
Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat
Klagen gegen die Schließung von Fitness- und Tattoostudios abgelehnt. Jeweils ein Betreiber solcher Einrichtungen hatte beim VGH Klage gegen die Untersagung seines Betriebs eingelegt. Mit Beschlüssen vom Freitag seien die
Eilanträge abgelehnt worden, teilte ein
Sprecher des Gerichts am Montag mit.
Da die
Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche
bundesweit über dem Wert von 50 lägen, seien „bundesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des
Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben“, begründete das Gericht die Entscheidung.
Die angeordnete Schließung der Betriebe durch das Land sei Teil einer solchen bundesweiten Abstimmung.
Einzelnen Betrieben eine Öffnung zu erlauben, „führe zu einem
erheblichen Anstieg der Sozialkontakte und der Infektionsgefahren über die Kreisgrenzen hinweg“.
Auch aus dem Umstand, dass die sogenannte
Sieben-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg mittlerweile unter dem Wert von 50 liege, folge nichts anderes. Zudem betonte das Gericht, dass der Wert im Südwesten „erst seit wenigen Tagen und bislang auch nur geringfügig unterschritten“ werde.
Die Beschlüsse sind nicht mehr anfechtbar.
Julia Hawener