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Klage von Breuninger abgewiesen

08:03
19.02.2021
Der Verwaltungsgerichtshof des Landes (VGH) hat am Donnerstag den Eilantrag von Breuninger auf sofortige Öffnung abgelehnt. Die Voraussetzungen des Infektionsschutzgesetzes für Betriebsschließungen seien „gegenwärtig voraussichtlich erfüllt“, sagt der 1. Senat und verweist auf die 7-Tage-Inzidenz, die bundesweit bei über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liege.

Daher seien „bundesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben“. Einschränkungen seien für Breuninger selbst dann zumutbar und verhältnismäßig, wenn das Unternehmen „keine staatlichen Kompensationsleistungen erhalten sollte“. Hier lesen Sie mehr zum Thema.

Patrick Kuolt