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Stuttgarter Oberlandesgericht: Kein Versicherungsschutz für Gastronomen bei Fehlen von Corona im Vertrag

13:36
18.02.2021
Wenn Covid-19 oder Coronavirus nicht ausdrücklich im Versicherungsvertrag steht, muss die Versicherung Gastronomen nicht entschädigen, deren Betriebe in der Pandemie geschlossen wurden. Die Versicherungsbedingungen enthielten nicht erweiterbare Kataloge, entschied das Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) am Donnerstag in zwei konkreten Fällen. Zwei baden-württembergische Gastwirte hatten das OLG angerufen, nachdem sie vor Landgerichten keinen Erfolg hatten. Lesen Sie hier mehr dazu.

Jakob de Santis