Seit Beginn der
Corona-Pandemie müssen Personen, die mit dem Virus infiziert sind, sowie Haushalte, die unter Quarantäne stehen, ihren
Müll speziell entsorgen. Das
baden-württembergische Umweltministerium hat dafür bereits im März vergangenen Jahres
Regelungen veröffentlicht, die laut einem Sprecher weiterhin gelten und auf aktuellem Stand sind. Das Ministerium schreibt auf seiner Webseite aber auch: „Für alle anderen Haushalte in Baden-Württemberg, die nicht unter Quarantäne stehen, gilt weiterhin
das Gebot der Mülltrennung.“
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Julia Hawener