Menschen mit Vorerkrankungen können nach einer Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Stuttgart nur unter sehr engen Bedingungen in der
Corona-Impfreihenfolge vorgezogen werden. Weil sie diese nicht erfüllten,
scheiterten zwei Männer und eine Frau mit ihren
Eilanträgen auf sofortige Impfung, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
Die 79-jährige Frau hatte Atemnot geltend gemacht, ein
39-Jähriger eine
Querschnittslähmung samt Immunschwäche und ein 60-Jähriger Krebs und einen kürzlich erlittenen Herzinfarkt.
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Julia Hawener