Der
baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat die
nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in
Baden-Württemberg mit Wirkung ab Donnerstag aufgehoben. In einem am Montag in Mannheim verkündeten unanfechtbaren Beschluss gaben die Richter dem
Eilantrag einer Frau aus Tübingen statt.
Dem Beschluss zufolge ist die von 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr geltende
pauschale Ausgangssperre wegen der erheblich verbesserten
Pandemielage nicht mehr angemessen. Zum letzten Mal findet sie in der
Nacht von Mittwoch auf Donnerstag Anwendung.
Julia Hawener