Eine Gruppenwanderung, die in Baden-Württemberg für einen größeren Corona-Ausbruch gesorgt hat, wird für die 14 Teilnehmer voraussichtlich keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Man gehe davon aus, dass die Wanderer keine Straftaten begangen hätten, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Rottweil, Frank Grundke, am Donnerstag. Vermutlich handele es sich um Ordnungswidrigkeiten. Die Staatsanwaltschaft sei in dem Fall bislang gar nicht eingeschaltet - entgegen anderslautenden Berichten.
Am 16. Januar war nach Angaben des zuständigen Landrats eine 14-köpfige Gruppe mit Teilnehmern aus zehn Haushalten gemeinsam auf eine Wanderung bei Mühlheim an der Donau aufgebrochen. Die Wanderer hätten anschließend noch gemeinsam in einer Hütte beisammengesessen. 25 Corona-Fälle ließen sich demnach schon Ende Januar auf den Ausflug zurückführen. Laut Mühlheims Bürgermeister hatten sich die Wanderer gegenseitig angesteckt und später andere infiziert. In Mühlheim lag die Sieben-Tage-Inzidenz am Ende vergangener Woche bei fast 1000, sank aber seither wieder. Hier lesen Sie mehr...