Mit einer
erweiterten Testpflicht für
Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen sowie einer Pflicht, Besucher und externe Dritte zu testen, verstärkt
Baden-Württemberg den
Infektionsschutz in
Alten- und Pflegeheimen. Eine entsprechende
Regelung sei in die vom Kabinett beschlossene und am Samstag verkündete
Corona-Verordnung aufgenommen worden und solle ab Montag greifen, sagte
Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Samstag in Stuttgart.
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Julia Hawener