Darf die
Stadtbibliothek nun wieder einen
Abholservice anbieten oder nicht? Seit der neuen
Corona-Verordnung vom 11. Januar herrschte große
Verwirrung. Nun hat das
Ministerium klargestellt: Sie darf – weil eine „bestehende Regelungslücke durch Auslegung so zu schließen“ sei.
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Julia Hawener