Die Menschen in Baden-Württemberg können auch während des harten Lockdowns und der Ausgangsbeschränkungen einen Weihnachtsgottesdienst besuchen. Während der Weihnachtsfeiertage gebe es Ausnahmeregelungen, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag nach der Ministerratssitzung in Stuttgart.
Als Beispiel nannte er einen außer-Haus-Besuch bei der Familie: Wenn jemand, gemäß den geltenden Regeln, an den Feiertagen mit der Familie feiert und dort auch übernachtet, könne er natürlich dort an einem Gottesdienst teilnehmen.
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