Pandemie - damit ist nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) umgangssprachlich das Auftreten eines neuen Erregers gemeint, der sich leicht von Mensch zu Mensch über den Globus ausbreitet. Dazu gehören etwa Grippeviren. Um die Verbreitung neuartiger Influenzaviren zu verringern und die Zahl der Erkrankten und der Todesfälle möglichst gering zu halten, gibt es in Deutschland einen nationalen Pandemieplan. Die Bundesländer haben jeweils eigene Pläne, die zwar auf die Influenza gemünzt sind, aber derzeit mit Blick auf das neuartige Coronavirus überarbeitet werden.
Der baden-württembergische Influenzapandemieplan richtet sich etwa an Behörden, Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte. Er regelt Aufgaben und Zuständigkeiten, teilt eine Pandemie in Phasen ein und erklärt, was zu erwarten und was zu tun ist. So heißt es in dem Plan, dass bei einer Influenzapandemie mit einer außergewöhnlichen Belastung der Krankenhäuser zu rechnen sei und mit Patienten, die zum Teil auch beatmet werden müssten. «Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass das medizinische Personal selbst von krankheitsbedingten Ausfällen betroffen ist.» Patienten sollen möglichst lange ambulant behandelt werden, um Krankenhäuser zu entlasten. Die Behandlung von nicht akuten Krankheiten in den Häusern soll dann verschoben werden.
Der Plan geht davon aus, dass schwer erkrankte Menschen in den internistischen und pädiatrischen (kindermedizinischen) Abteilungen behandelt werden. Im Jahr 2017 standen dort in Baden-Württemberg 16 537 beziehungsweise 2231 Betten bereit. «Über alle Fachgebiete standen 3262 Intensivbetten zur Verfügung.» Zu Verstorbenen heißt es, dass diese sofort mit dem Vermerk «infektiös» gekennzeichnet werden müssten. Gibt es einen Impfstoff, soll die Bevölkerung schrittweise geimpft werden - mit Vorrang für Beschäftigte im Gesundheitswesen und für Menschen, die zur Aufrechterhaltung der grundlegenden Infrastruktur beitragen, wie Polizisten und Feuerwehrleute.
dpa