Letztes Update:
20200331112624

Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Verordnung in BW

12:44
29.03.2020
Nach der Zustimmung des Bundesrates und der Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten am vergangenen Freitag hat das Land Baden-Württemberg auf Grundlage der Novelle des Infektionsschutzgesetzes am Sonntag (29. März) einen Bußgeldkatalog veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht an die Landesverordnung zur Eindämmung des Coronavirus halten, drohen empfindliche Bußgelder.

Es ist zu berücksichtigen, ob ein Erstverstoß oder ein Folgeverstoß vorliegt. Im Wiederholungsfalle kann nach § 17 OWiG, § 73 Abs. 2 IfSG eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.

Wird durch eine Handlung gegen mehrere Tatbestände verstoßen, so ist das Bußgeld angemessen zu erhöhen.

Die Bußgelder im Regelfall:


Verstöße gegen Corona-Regeln werden als Ordnungswidrigkeit bestraft

12:42
29.03.2020
Stuttgart - Das Land Baden-Württemberg hat die Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus weiter präzisiert. Verstöße gegen Corona-Regeln werden demnach als Ordnungswidrigkeit bestraft. Neu aufgenommen wurden in die geänderte Rechtsverordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen, die von diesem Sonntag an gilt, auch Verhaltensregeln für Betriebe und Einrichtungen, die weiterhin offen bleiben dürfen. Darunter fallen etwa eine Zutrittssteuerung, das Vermeiden von Warteschlangen und der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen. Die Wohnungslosenhilfe, die Gemeindepsychiatrie sowie die Sucht- und Drogenberatung wurden in den Katalog der «kritischen Infrastruktur» aufgenommen.


(dpa/lsw)

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