Im Zeitraum von Montagmorgen bis
Dienstagmorgen konnten die eingesetzten Beamten der zum Polizeipräsidium
Konstanz gehörenden Polizeireviere in den Landkreisen Konstanz, Tuttlingen,
Rottweil und dem Schwarzwald-Baar-Kreis bei ihren unzähligen Kontrollen
feststellen, dass sich die Bevölkerung größtenteils an die Vorgaben der
CORONA-Verordnung hält. Es waren nur noch relativ wenige Verstöße gegen die
notwendigen Einschränkungen im Zusammenhang mit der CORONA-Verordnung im Bereich des Polizeipräsidiums Konstanz feststellbar.
Dennoch mussten die Einsatzkräfte im genannten Zeitraum erneut gegen Einzelne
einschreiten. Insgesamt mussten vier Ermittlungsverfahren wegen eines
Straftatbestandes nach der CORONA-Verordnung im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetzt eingeleitet werden. Zu diesen Straftatbeständen wird die zuständige Staatsanwaltschaft Entscheidungen
bezüglich einer Geldstrafe treffen müssen. In drei registrierten Fällen
verstießen Einzelne gegen das Verbot des Verweilens im öffentlichen Raum mit
mehr als zwei Personen. Zudem mussten die eingesetzten Beamten insgesamt acht
Mal gegen Personen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige einleiten, die sich mit mehr
als sechs Personen nicht an das Verbot der Zusammenkunft der CORONA-Verordnung
hielten. Diese Personen erwartet nun ein empfindliches Bußgeld.
Das Polizeipräsidium Konstanz und die eingesetzten Beamten bedanken sich für die
relativ geringe Anzahl der Verstöße und appellieren weiterhin an Ihre Vernunft!
Halten Sie sich zum Schutze aller an die Vorgaben der CORONA-Verordnung. Lassen
Sie uns gemeinsam die erfassten Zahlen der Verstöße noch weiter senken und
tragen Sie alle so zur Minimierung der Infektionszahlen bei.
Ihr Polizeipräsidium Konstanz