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Ministerium aktualisiert Liste zu Ladenschließungen

10:27
22.03.2020
Stuttgart  - Das Autohaus muss dicht machen, die Kfz-Werkstatt aber nicht? Die Vorgaben, nach denen in dieser Woche im Kampf gegen die Ausbreitung von Corona Unternehmen schließen mussten, führten landesweit zu Verwirrung.

Das Wirtschaftsministerium versucht nun, die Regelungen zu präzisieren und hat am Samstag eine Auslegungshilfe zu Ladenschließungen mitsamt einer Liste von Ausnahmen veröffentlicht (=> zu finden unter diesem Link). Die Liste werde von der Landesregierung kontinuierlich aktualisiert und ergänzt, hieß es.

Klargestellt wurde nun nochmals, dass Handwerk und Dienstleistungen von Schließungen grundsätzlich nicht betroffen sind. Allerdings gebe es Ausnahmen, die sich aus der neuen Rechtsverordnung des Landes ergäben. Vor allem der Einzelhandel müsse bis zum 19. April schließen. Zu bleiben etwa Autohäuser und Fahrradverkäufer, nicht aber Auto- und Fahrradwerkstätten, die auf die Reparatur und Wartung spezialisiert sind. Wer schließen müsse, dürfe die Ware aber weiterhin telefonisch, online und über den Versandhandel oder andere Vertriebswege verkaufen.

Ausdrücklich geöffnet bleiben darf etwa der Einzelhandel für Lebensmittel - ob Bäcker, Metzger, Getränkemarkt oder Wochenmarkt. Dass Apotheken geöffnet sein dürfen, war schon bekannt. Darüber hinaus sind aber auch Sanitätshäuser, Optiker und Drogerien von Schließungen ausgenommen. Geöffnet bleiben außerdem Tankstellen, Banken, die Post, Lieferdienste und Reinigungen.

Zu jenen, die schließen müssen, gehören nun auch Friseure, Blumenläden und Massagestudios, während beispielsweise Hofläden, Kioske und Baumärkte weiterhin geöffnet bleiben dürfen und Personal-Trainer mit ihren Kunden joggen gehen können. Klarheit gibt es zudem nun bei der Fußpflege - ist sie kosmetisch, bleibt der Betrieb geschlossen, ist sie medizinisch, ob nun stationär oder mobil, darf sie weiterbetrieben werden.

(dpa/lsw)

Deutlicher Anstieg im Kreis Freudenstadt

10:03
22.03.2020
Kreis Freudenstadt - Im Landkreis Freudenstadt hat sich die Zahl der Personen, die bis Samstagnachmittag (21. März, 15 Uhr) positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wurden, auf 33 erhöht.

Damit haben sich die bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis verdoppelt. Am Tag davor waren noch 16 Fälle bekannt gegeben worden.

Das Gesundheitsamt des Landkreises werde nun in den nächsten Tagen alle Kontaktpersonen ermitteln und informieren. Bei ihnen wird dann ebenfalls häusliche Isolation angeordnet, damit von ihnen keine weitere Ansteckungsgefahr ausgeht.

Ausführliche Informationen im Artikel auf unserer Website.

Florian Ganswind

dpa
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