Letztes Update:
20200316100604

Viel los am Corona-Testplatz in Schönebeck

10:04
16.03.2020
Bereits am Montagmorgen bildete sich eine lange Schlange vor dem aufgebauten "Drive in" für einen Corona-Test in der Schönebecker Boeltzigstraße. Voraussetzung ist eine Überweisung durch den Hausarzt.

Paul Schulz und Dan Tebel

Bildungsministerium: Wenig los an den Schulen

09:32
16.03.2020
Viele Schüler und Eltern in Sachsen-Anhalt haben sich offenbar gut eingestellt auf die Schulschließungen. "An den Schulen ist ganz wenig los", schilderte ein Sprecher des Bildungsministerium am Montag die ersten Rückmeldungen von Gymnasien und Sekundarschulen. In vielen Schulen sei niemand aufgetaucht. "Die Menschen gehen mit der Situation schon sehr verantwortungsvoll um." In den kommenden Tagen werde das Ministerium eine genaue Abfrage starten, wie groß der Betreuungsbedarf ist.

Seit Montag bis zu den Osterferien sind die Schulen und Kitas in Sachsen-Anhalt geschlossen. Damit soll die Verbreitung des Erregers Sars-CoV-2 verlangsamt werden. Inzwischen gibt es mehr als 60 bestätigte Coronavirus-Fälle in Sachsen-Anhalt. Das geht aus Angaben des Sozialministeriums sowie der Städte Halle und Magdeburg hervor. (dpa)

Online-Redaktion

07:36
16.03.2020
Inzwischen gibt es mehr als 60 bestätigte Coronavirus-Fälle in Sachsen-Anhalt. Das geht aus Angaben des Sozialministeriums sowie der Städte Halle und Magdeburg hervor.

Online-Redaktion

Eltern stehen vor Herausforderungen

07:32
16.03.2020
 Von diesem Montag an sind die Schulen und Kitas in Sachsen-Anhalt geschlossen. Ausnahmen gibt es laut Sozialministerium lediglich für "Bildungsgänge nach dem Pflegeberufegesetz, dem Altenpflegegesetz und dem Krankenpflegegesetz". Das stellt Zehntausende Eltern in Sachsen-Anhalt vor große Herausforderungen. Das Sozialministerium hatte die Landräte und Oberbürgermeister zwar angewiesen, Notfallbetreuungen anzubieten, dies wird für alle Kinder jedoch nur bis einschließlich Dienstag gewährleistet.

Von Mittwoch an werden dem Sozialministerium zufolge nur noch Kinder bis zum 12. Lebensjahr betreut, "wenn beide Erziehungsberechtigten, oder der Alleinerziehende, zur Gruppe der unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören und sich eine Betreuung anders nicht organisieren lässt". Dass Eltern zu diesen Schlüsselpersonen gehören, müsse schriftlich nachgewiesen werden. (dpa)

Online-Redaktion