Letztes Update:
20200311104219

"Nicht abschotten"

10:39
11.03.2020
Die Kanzlerin fordert, dass sich die europöischen Länder nicht abschotten sollen, sondern einen Modus finden müssen, mit dem alle leben und gegenseitig unterstützen können.

Online-Redaktion

"Gesundheitssystem nicht überlasten"

10:38
11.03.2020
Merkel bittet die Bevölkerung, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. 

Online-Redaktion

Bundeskanzlerin äußert sich zum Virus

10:36
11.03.2020
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) äußert sich aktuell zum Corona-Virus in Europa im Rahmen der Bundespressekonferenz.

Online-Redaktion

Niedersachsen sagt Groß-Events ab

10:24
11.03.2020
Das Land Niedersachsen hat wegen des Coronavirus erlassen, alle Veranstaltungen im Land mit mehr als 1000 Teilnehmern abzusagen. Das hat Gesundheitsministerin Carola Reimann am Mittwoch in Hannover bekanntgegeben. "Wir haben es mit einem Infektionsgeschehen zu tun, das eine sehr hohe Dynamik hat, und wir haben den Höhepunkt noch nicht erreicht", sagte die SPD-Politikerin. "In Niedersachsen gilt: Sicherheit und Gesundheit gehen vor."  (dpa)

Online-Redaktion

Quarantäne: Das müssen Arbeitnehmer beachten

10:24
11.03.2020
Immer mehr Menschen in Sachsen-Anhalt infizieren sich mit dem Coronavirus. Das wirkt sich auch auf das Arbeitsleben aus. Welche Rechte und Pflichten haben jetzt die Arbeitnehmer? Welche Konsequenzen drohen ihnen im Falle einer Quarantäne? „Wenn ein Arbeitnehmer in Quarantäne muss, hat er nach dem Infektionsschutzgesetz einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Der Arbeitgeber bezahlt dessen Verdienstausfall für die ersten sechs Wochen“, sagt Axel Wiedemann, Landesgeschäftsführer der BARMER in Sachsen-Anhalt. Ab der siebten Woche einer Quarantäne werde eine Entschädigung in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Diese müsse der Betroffene aber selber bei der dafür zuständigen Landesbehörde beantragen. Darüber hinaus sei es die Pflicht des Arbeitnehmers, sich bei seinem Arbeitgeber abzumelden und ihn über die voraussichtliche Dauer der Quarantäne zu informieren.

Der Arbeitgeber wiederum müsse seiner Fürsorgepflicht gegenüber der Belegschaft nachkommen. „Bei einem begründeten Verdacht auf eine Coronavirusinfektion muss der Arbeitgeber den Betroffenen umgehend nach Hause schicken und ihn anweisen, seinen Arzt oder das Gesundheitsamt telefonisch zu kontaktieren“, sagt Wiedemann. Von Rückkehrern aus aktuellen Risikogebieten könne er zudem eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ verlangen. Das Gesundheitsamt müsse bestätigen, dass keine Bedenken gegen die Rückkehr an den Arbeitsplatz vorlägen.

Online-Redaktion