Das Verwaltungsgericht Halle hat einem Eilantrag der AfD gegen die Teilnehmerbeschränkungen bei ihrer Kundgebung am Abend in der Innenstadt stattgegeben. Zuvor hatte die Polizeiinspektion als Versammlungsbehörde nur 200 statt der 300 angemeldeten Teilnehmer zugelassen, sagte ein Sprecher des Gerichts. Dagegen reichte der Anmelder einen Eilantrag ein, dem die 5. Kammer nun stattgab. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass auf dem Hallmarkt auch bei 300 Menschen ausreichend Platz zur Einhaltung des Mindestabstands vorhanden sei. Laut Gerichtssprecher hat die Polizei noch die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Magdeburg einzulegen.
(dpa)
Gert Glowinski