In Sachsen-Anhalt sollen Gaststätten schon mit Beginn der Pfingstferien öffnen dürfen. Voraussetzung ist, dass es die jeweilige Kommune erlaubt. Der Landkreis oder die kreisfreien Stadt müssen ein allgemeines Sicherheitskonzept erstellen und die Öffnung auf Grundlage eines vom Betreiber vorgelegten Hygienekonzepts im Einzelfall genehmigen. Das beschloss die Landesregierung am Dienstag.
Michael Bock