Sachsen-Anhalts Landtagsabgeordnete verzichten nicht auf die nächste Diätenerhöhung. Landesverfassung und auch das Abgeordnetengesetz ließen einen solchen Schritt nicht zu, sagte am Montag der CDU-Fraktionsvorsitzende Siegfried Borgwardt nach einer Sitzung des Ältestenrats. In Paragraf 30 des Abgeordnetengesetzes ist festgelegt, dass ein Verzicht „unzulässig“ ist. Borgwardt sagte, es sei den Abgeordneten nach der nächsten Diätenerhöhung freigestellt, ob und für wen sie wie viel spenden wollten.
Gert Glowinski