Im Zusammenhang mit Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie haben ein Unternehmen aus Sachsen-Anhalt und dessen Geschäftsführer am Montag vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt einen sogenannten Normenkontrollantrag gestellt. Dem OVG zufolge handelt es sich um ein Unternehmen, dessen Geschäftsgegenstand die Verwaltung und der Vertrieb von Segel- und Motorbooten sei. Antragsgegner ist das Land Sachsen-Anhalt.
Gert Glowinski