Spielstätten, Kulturbetriebe und Freizeiteinrichtungen, die wegen der Coronakrise schließen mussten, müssen bis auf Weiteres keine Tantiemen für Musik bezahlen. "Kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit Gema-Gebühren belastet werden", teilte die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) auf ihrer Website mit. Das gelte rückwirkend bis ab dem 16. März. (dpa)
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