Endlich die Haare nach mehreren Wochen
wieder schneiden lassen: Ein
Schutzstandard regelt nun, unter welchen Vorgaben Friseursalons ab Mai öffnen dürfen. Zu den verpflichtenden Maßnahmen zählen unter anderem das
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Friseure und Kunden, heißt es in dem nun veröffentlichten Arbeitsschutzstandard der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Demnach sind Dienstleistungen wie
Wimpernfärben, Rasieren oder Bartpflege vorerst nicht erlaubt. Weiterhin soll in den Betrieben ein
ausreichender Abstand zwischen den Menschen sichergestellt werden - etwa indem man die Anzahl der Arbeitsplätze begrenzt. Nach einer zeitweisen Schließung wegen der Corona-Pandemie dürfen Friseursalons ab dem 4. Mai wieder öffnen.