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Krankschreibungen wegen Erkältungen sind in der Corona-Krise nun doch
weiterhin auch per Telefon möglich. Das teilt der Vorsitzende des Gemeinsamen
Bundesausschusses im Gesundheitswesen, Josef Hecken, mit.
Der Bundesausschuss, der mit Vertretern von Ärzten, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen besetzt ist, wird sich im Laufe des Tages erneut mit dem Thema befassen und mit "hoher Wahrscheinlichkeit" eine
Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai beschließen. Ärzte könnten "im Vorgriff auf diese Entscheidung" weiterhin aufgrund
telefonischer Anamnese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.