Letztes Update:
20200608123633

08:30
18.04.2020
Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag gegen das Verbot einer Demonstration in Stuttgart heute stattgegeben. Die Stadt hatte dem Anmelder und dessen Anwalt nach deren Darstellung nicht einmal einen ablehnenden Bescheid geschickt. Ein Mitarbeiter habe am Telefon gesagt, über Versammlungen werde derzeit nicht entschieden, weil sich deren Verbot direkt aus der Corona-Verordnung für Baden-Württemberg ergebe. Dieses Vorgehen verletze den Kläger in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, entschieden die Karlsruher Richter. 

Der Mann will heute Nachmittag mit maximal 50 Leuten gegen die Einschränkung der Grundrechte in der Corona-Krise demonstrieren. Der Beschluss verpflichtet die Stadt Stuttgart, über die Anmeldung neu zu entscheiden. Treffe die Stadt keine Entscheidung, dürfe der Kläger die Demonstration wie angemeldet abhalten, hieß es.

Polizeikontrolle in Moskau. Foto: Sergey Vedyashkin/Moskau News Agency/AP/dpa

08:17
18.04.2020
Die Infektionszahlen nehmen in Russland rapide zu. Die Zahl ist um 4758 - der höchste Zuwachs bisher - auf mehr als 36.000 Fälle landesweit gestiegen. Nach offiziellen Angaben starben bisher 313 Menschen. Als Konsequenz hat in Moskau Bürgermeister Sergej Sobjanin die von der Polizei streng überwachten Ausgangssperren bis zum 1. Mai verlängert. In der größten europäischen Stadt waren wegen der Pandemie ursprünglich bis zum morgigen Sonntag Ausgehverbote angesetzt.

Sobjanin sagt, dass auch die Schließung des Großteils der Betriebe bis zum 1. Mai verlängert werde. Wer in der Millionenstadt etwa zur Arbeit oder zum Arzt muss, ist unter Androhung von Strafen verpflichtet, einen Passierschein bei der Stadt zu beantragen und mit sich zu führen. Spaziergänge oder Sport im Freien sind verboten. Es wurden bereits Hunderte Geldstrafen verhängt.

Auch er muss auf einen Teil seines Gehalts verzichten: NBA-Superstar LeBron James von den Los Angeles Lakers. Foto: Charles Krupa/AP/dpa