Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag gegen das Verbot einer Demonstration in Stuttgart heute stattgegeben. Die Stadt hatte dem Anmelder und dessen Anwalt nach deren Darstellung nicht einmal einen ablehnenden Bescheid geschickt. Ein Mitarbeiter habe am Telefon gesagt, über Versammlungen werde derzeit nicht entschieden, weil sich deren Verbot direkt aus der Corona-Verordnung für Baden-Württemberg ergebe. Dieses Vorgehen verletze den Kläger in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, entschieden die Karlsruher Richter.
Der Mann will heute Nachmittag mit maximal 50 Leuten gegen die Einschränkung der Grundrechte in der Corona-Krise demonstrieren. Der Beschluss verpflichtet die Stadt Stuttgart, über die Anmeldung neu zu entscheiden. Treffe die Stadt keine Entscheidung, dürfe der Kläger die Demonstration wie angemeldet abhalten, hieß es.