Nach
Bayern und
Nordrhein-Westfalen nun auch
Hessen: Schülerinnen und Schüler müssen während der Corona-Krise
nicht um ihre Versetzung in das nächste Schuljahr bangen. "Da die Leistungsbewertung in diesem Schulhalbjahr nur eingeschränkt möglich sein wird, soll
in der Regel eine Versetzung erfolgen", teilt das Kultusministerium mit.
In Fällen, bei denen
schon vor Schließung der Schulen wegen des Coronavirus die schulischen
Leistungen womöglich nicht für eine Versetzung gereicht hätte, soll das
Gespräch mit Schülern und Eltern gesucht werden, um auf die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung des Schuljahres hinzuweisen, heißt es weiter.