Verhüllt mit Atemschutzmaske auf der Autobahn? Die Polizei in Baden-Württemberg sieht da offenkundig kein Problem. Das Tragen von Masken am Steuer während der Gültigkeit der Corona-Verordnung verstoße grundsätzlich nicht gegen die Straßenverkehrsordnung, sagt ein Sprecher des Stuttgarter Innenministeriums. Das gelte insbesondere für den gewerblichen Personenverkehr etwa mit Taxis oder Bussen.
Laut der allgemeinen Vorschrift darf ein Fahrer sein Gesicht nicht so verhüllen, dass er nicht mehr erkennbar ist. Die Rechtsauffassung sei mit dem Verkehrsministerium abgestimmt, berichten die Stuttgarter Nachrichten. "Man muss am Steuer den Atemschutz so tragen, dass die Augen und Stirn erkennbar sind", sagte der Sprecher. Fahrer könnten trotz Maske auf den hochauflösenden Blitzerfotos identifiziert werden.