Als Maßnahme gegen eine Virus-Weiterverbreitung gilt in Jena jetzt auch am Arbeitsplatz die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes. Sie betrifft Arbeitsräume, in denen mehr als eine Person arbeitet und in denen ein Sicherheitsabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. Dies seien beispielsweise kleinere Büroräume, erläutert ein Stadtsprecher. Auch in öffentlichen Räumen, in denen dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Zuvor war die Pflicht zum Mundschutztragen unter anderem bereits in den Praxen von Physiotherapeuten und anderen Heilberuflern, in öffentlichen Gebäuden und in Bussen, Straßenbahnen und Taxis eingeführt worden. Jena war mit der umfassenden Regelung bundesweit Vorreiter.