Letztes Update:
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Seit dem 6. April sind Passanten in der Innenstadt angehalten, einen Mundschutz zu tragen. Foto: Sebastian Willnow/dpa

11:10
14.04.2020
Als Maßnahme gegen eine Virus-Weiterverbreitung gilt in Jena jetzt auch am Arbeitsplatz die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes. Sie betrifft Arbeitsräume, in denen mehr als eine Person arbeitet und in denen ein Sicherheitsabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. Dies seien beispielsweise kleinere Büroräume, erläutert ein Stadtsprecher. Auch in öffentlichen Räumen, in denen dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. 
Zuvor war die Pflicht zum Mundschutztragen unter anderem bereits in den Praxen von Physiotherapeuten und anderen Heilberuflern, in öffentlichen Gebäuden und in Bussen, Straßenbahnen und Taxis eingeführt worden. Jena war mit der umfassenden Regelung bundesweit Vorreiter. 

"Immer steht im Mittelpunkt, Menschen mit Vorerkrankungen, ältere Menschen zu schützen": CDU-Politiker Daniel Günther. Foto: Frank Molter/dpa

11:07
14.04.2020
Ministerpräsident Daniel Günther kündigt eine schrittweise Lockerung der Corona-Auflagen in Schleswig-Holstein an. Die Schleswig-Holsteiner müssten sich in der "Phase des Hochfahrens" weiter auf Einschränkungen einstellen, sagt Günther. "Wir werden einen Phasenplan als Landesregierung entwickeln, um eine klare Perspektive zu geben."

Die Menschen müssten abschätzen können, ab wann was wieder möglich sein werde. "Das wird sich aber an klaren Kriterien orientieren." Beim Wiederhochfahren spiele neben dem Verlauf des Infektionsgeschehens auch die Auslastung der Krankenhäuser eine Rolle.