Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Verbote und Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Bayern abgewiesen. Die Richter lehnten es ab, die dortige Corona-Verordnung bis zu einer abschließenden Entscheidung außer Kraft zu setzen, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilt.
Die Maßnahmen beschränkten die Grundrechte zwar erheblich, heißt es zur Begründung. Die Gefahren für Leib und Leben wögen aber schwerer als die Einschränkungen der persönlichen Freiheit. Der Kläger hält es für zu weitgehend, dass er seine Freunde nicht treffen, die Eltern nicht besuchen, nicht demonstrieren und keine neuen Menschen kennenlernen darf.