Letztes Update:
20200608123633

13:59
08.04.2020
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Verbote und Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Bayern abgewiesen. Die Richter lehnten es ab, die dortige Corona-Verordnung bis zu einer abschließenden Entscheidung außer Kraft zu setzen, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilt.

Die Maßnahmen beschränkten die Grundrechte zwar erheblich, heißt es zur Begründung. Die Gefahren für Leib und Leben wögen aber schwerer als die Einschränkungen der persönlichen Freiheit. Der Kläger hält es für zu weitgehend, dass er seine Freunde nicht treffen, die Eltern nicht besuchen, nicht demonstrieren und keine neuen Menschen kennenlernen darf.

13:58
08.04.2020
Als weiteres Bundesland hat nun auch Niedersachsen einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Beschränkungen vorgelegt. Wer sich nicht an den Mindestabstand von 1,5 Metern im Freien hält, soll 150 Euro zahlen. Bei unzulässigen Treffen von mehr als zwei Menschen sind 200 bis 400 Euro pro Person fällig, wie aus dem vorgelegten Katalog hervorgeht. Inhaber von Restaurants, die entgegen der Regeln öffnen, müssen 4000 bis 10.000 Euro zahlen. Wer sich dort zum Essen oder Trinken hinsetzt, riskiert ein Bußgeld von 150 Euro.

13:53
08.04.2020
Polizei und Staatsanwaltschaft Heidelberg ermitteln gegen eine Rechtsanwältin, die über das Internet öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgefordert haben soll. Außerdem soll sie dazu aufgerufen haben, sich am Samstag bundesweit zu einer Demonstration zu versammeln, teilen die Behörden mit.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hatte erstmals am 17. März eine "Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus Sars-Cov-2" erlassen. Zu den Auflagen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum gehört auch ein Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen.

Das Kreuzfahrtschiff "AIDAnova". Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa/Archiv