Die besonderen Corona-Vorschriften des Gesetzgebers für Betriebe in Deutschland laufen wie geplant heute aus. "Relevante regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind jedoch weiterhin nicht ausgeschlossen", sagt ein Sprecher des Arbeitsministeriums. Arbeitgeber seien daher aufgefordert, ihre Gefährdungsbeurteilung stetig an das Infektionsgeschehen anzupassen.
Zuletzt galt, dass der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen hat, ob bestimmte Maßnahmen erforderlich sind - etwa Homeoffice, kostenlose Tests und die Bereitstellung von Schutzmasken.