Die Vorlage eines gefälschten Corona-Genesenennachweises statt eines aktuellen Tests oder Impfnachweises rechtfertig eine fristlose Kündigung. Das entschied das Berliner Arbeitsgericht und wies damit die Klage eines Justizbeschäftigten gegen seine Kündigung ab. Im Infektionsschutzgesetz war festgelegt, dass entsprechende Nachweise erforderlich waren. Der Mann arbeitete bei einem Gericht und legte einen gefälschten Nachweis vor. Er erhielt so Zutritt ohne aktuellen Test oder Impfnachweis. Nachdem die Fälschung entdeckt wurde, kündigte das Land Berlin ihm fristlos.
Das Gericht argumentiert, den Nachweispflichten komme auch mit Blick auf den Gesundheitsschutz für alle Menschen im Gericht eine erhebliche Bedeutung zu. Die Verwendung eines gefälschten Nachweises sei eine erhebliche Verletzung der Pflichten im Arbeitsvertrag. Es sei für den Kläger ohne weiteres erkennbar gewesen, dass ein solches Verhalten nicht hingenommen werde.