Letztes Update:
20220525093303

08:51
25.05.2022
Die Vorlage eines gefälschten Corona-Genesenennachweises statt eines aktuellen Tests oder Impfnachweises rechtfertig eine fristlose Kündigung. Das entschied das Berliner Arbeitsgericht und wies damit die Klage eines Justizbeschäftigten gegen seine Kündigung ab. Im Infektionsschutzgesetz war festgelegt, dass entsprechende Nachweise erforderlich waren. Der Mann arbeitete bei einem Gericht und legte einen gefälschten Nachweis vor. Er erhielt so Zutritt ohne aktuellen Test oder Impfnachweis. Nachdem die Fälschung entdeckt wurde, kündigte das Land Berlin ihm fristlos. 
Das Gericht argumentiert, den Nachweispflichten komme auch mit Blick auf den Gesundheitsschutz für alle Menschen im Gericht eine erhebliche Bedeutung zu. Die Verwendung eines gefälschten Nachweises sei eine erhebliche Verletzung der Pflichten im Arbeitsvertrag. Es sei für den Kläger ohne weiteres erkennbar gewesen, dass ein solches Verhalten nicht hingenommen werde.

Foto: Jens Kalaene/dpa

08:39
25.05.2022
In der russischen Hauptstadt Moskau haben die Behörden nach der Aufhebung aller Corona-Beschränkungen nun auch erklärt, auf früher erhobene Strafzahlungen verzichten zu wollen. Die Gefahr der Pandemie sei vorüber. "Deshalb habe ich mich entschlossen, eine Covid-Amnestie zu erklären", schreibt Bürgermeister Sergej Sobjanin in seinem Blog. Die Amnestie soll am 1. Juni in Kraft treten.
Wer wegen eines Verstoßes gegen die Corona-Bestimmungen zu einer Geldstrafe verurteilt worden sei, aber noch nicht bezahlt habe, werde von dieser Zahlung befreit. Wer schon bezahlt habe, könne auf Antrag das Geld zurückbekommen, versichert Sobjanin. Ausgenommen seien Fälle, bei denen Kranke ihre angeordnete häusliche Isolation ignoriert haben. Offiziellen Angaben nach sind in Russland knapp 380.000 Menschen an Covid-19 gestorben.