Bei Flügen von und nach Deutschland gilt auch mit Inkrafttreten gelockerter EU-Empfehlungen weiterhin die Maskenpflicht zum Schutz vor Corona-Ansteckungen. Dies betrifft nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums alle Maschinen, die in Deutschland starten oder landen.
Beim Ein- und Ausstieg und während des gesamten Fluges sind FFP2- oder medizinische Masken zu tragen. Abnehmen kann man sie nur beim Essen und Trinken. Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder unter sechs Jahren. Die Maskenpflicht entspreche auch den neuen EU-Empfehlungen, hatte das Ministerium erläutert.